Neben der Möglichkeit konkrete Streckenvorschläge zu machen oder wichtige Ziele zu nennen (Beteiligung), haben Sie hier die Möglichkeit, allgemeine Hinweise, Ideen, Kritik oder sonstige Anregungen zu hinterlassen.
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Gute Idee!
Es wäre schön, wenn es einen Radweg vom Neckartal auf die Schwäbische Alb gäbe (von Nürtingen, Bad Urach, Beuren, Neuffen…).
Von Nürtingen nach Neuffen ließe sich östlich der Bahngleise relativ einfach ein toller Radweg realisieren. Auf die Alb hoch eher nicht. Aber die Neuffener Steige mit Fahrradpiktogrammen zu versehen und Tempo 60 einzuführen, ggf. auch das Schild „Radfahrer überholen verboten“ an einigen Stellen wäre hilfreich.
Oben muss es dann aber auch radwegmäßig weitergehen. Links nach Hülben und rechts nach Grabenstetten und Erkenbrechtsweiler geht es nur über die stark befahrene Landstraße. Das geht besser und ist auch kein großes Problem – wenn man will
Die Oberlennniger Steige unterhalb der Ruine Wielandstein ist asphaltiert und gut mit dem Rad zu befahren. Ebenso die Honauer Steige nach Engstingen hoch. Da gibt es sogar einen schönen Zubringer ab Reutlingen über die ehemalige Bahntrasse. Der Klassiker ab Neidlingen zum Bahnhöfle ist ja leider immer noch wegen Steinschlag gesperrt.
In der Onlinebeteiligung zum Radverkehrskonzept heißt es „Noch keine Meldungen erfasst“. Das ist so bestimmt nicht richtig, ich selbst habe schon einige Meldungen abgeschickt. Ich hoffe doch sehr, dass sie auch angekommen sind.
Ich fände es gut, wenn man sehen würde, was bereits gemeldet wurde.
Das ist in der Tat so gewollt. Wir bezwecken damit, dass die Meldungen möglichst unvoreingenommen abgegeben werden. Die Meldungen, die sie eingegeben haben, sind alle angekommen, ich habe das gerade noch einmal überprüft.
Gegebenenfalls sollten wir in Zukunft aber besser erkenntlich machen, dass die abgegebenen Meldungen nicht in der Karte erscheinen. Das werden wir uns für künftige Beteiligungen merken 🙂
Wie im Gebirge öfters praktiziert wird, die Durchfahrt für PKW Ampelgesteuert zu regulieren ,könnte die verbleibende Straßenseite für Radler genutzt werden wobei der erhöhte Radstreifen immer nur für eine Richtung gilt